Berufsverbote - Die Rückkehr des Radikalenerlasses

Berufsverbote - Die Rückkehr des Radikalenerlasses

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen."

Dieses im Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht steht seit über 75 Jahren auf wackeligen Beinen.

Spätestens seit dem Erlass des „Radikalenerlasses“ 1972, welcher millionenfache Gesinnungsüberprüfungen und Ablehnungen von linken (Hochschul-)Lehrer*innen und weiteren Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach sich zog, waren politische Berufsverbote ein legitimes Mittel des Staates zur Unterdrückung kritischer Stimmen im öffentlichen Dienst.

In den letzten Jahren tritt diese staatliche Praxis wieder öfter in Erscheinung. So zum Beispiel bei Benjamin Ruß, einem unserer Gäste, welchem im Jahre 2022 aufgrund seiner linken Ansichten und „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ von der TU München die Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter trotz fachlicher Qualifikation verwehrt wurde.

Zusammen mit ihm, seiner Anwältin und ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sowie weiteren Gästen werden wir diskutieren, wie solche Berufsverbote und weitere Repressionen gegen politisch aktive Menschen rechtlich begründet werden, welche Auswirkungen sie auf politisches und kritisches Engagement haben und wie wir uns dagegen gemeinsam wehren können.

Veranstaltet vom Arbeitskreis kritischer Jurist*innen. Eine Veranstaltung im Rahmen der Kritischen Einführungswochen.

in 5 days
Hörsaal G, Juridicum
Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn
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